Ratgeber: Von Umweltzonen bis City-Maut
Keine Schranke, kein Poller – und trotzdem gelten in den Innenstädten von Europa zum Teil strenge Zufahrtsregeln. Auch Österreich wird ab dem 1. Mai 2026 die rechtliche Grundlage für automatisierte Einfahrtskontrollen schaffen. Was in vielen europäischen Städten längst Alltag ist, wird damit auch für Reisende in unser Nachbarland relevant.
Doch zwischen Registrierung, Maut, Plakette und Zufahrtsverbot sowie den entsprechenden Abkürzungen wie ZTL, LEZ oder EPASS24 können nicht nur Globetrotter leicht den Überblick verlieren. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland ordnet die wichtigsten Modelle ein und zeigt anhand aktueller Beratungsfälle, wie aus kleinen Fehlern schnell hohe Zusatzkosten entstehen können.
Das Ziel von Zufahrtsbeschränkungen ist in ganz Europa dasselbe: weniger Verkehr, weniger Lärm und Abgase – und somit eine höhere Lebensqualität in den Innenstädten. Die Umsetzung erfolgt jedoch sehr unterschiedlich. Wer mit dem Auto europäische Reiseziele ansteuert, sollte sich vorab über die geltenden Zufahrtsregeln und deren Kontrolle informieren. Denn viele Städte kochen hier ihr eigenes Süppchen – und wer die Zutaten nicht kennt, riskiert schnell hohe Strafen.
Registrierung statt Schranke
Ein noch recht junges Beispiel ist Dubrovnik. Rund um die UNESCO-geschützte Altstadt gilt seit Juni 2025 jeweils zwischen dem 1. März und dem 30. November eine verkehrsberuhigte Zone. Wer in diesem Zeitraum etwa zu seinem Hotel oder auf einen reservierten Parkplatz in die Zone fahren möchte, muss dies vorab nachweisen und kann dann sein Kennzeichen kostenlos registrieren lassen. Ohne diese Anmeldung erfassen Kameras jede Einfahrt – und schon ein einzelner Verstoß kann mehrere Hundert Euro kosten.
Dubrovnik: 1 600 statt 260 Euro
Ein Verbraucher war in Dubrovnik mit einem Mietwagen unterwegs und erhielt später eine Forderung von mehr als 1.600 Euro. Der Grund: Das Bußgeld ging zunächst an das Mietwagenunternehmen als Fahrzeughalter. Für Unternehmen fällt die Strafe in Kroatien deutlich höher aus als für Privatpersonen. Während für eine natürliche Person 260 Euro fällig wären, wird bei Vermietern häufig der deutlich höhere Unternehmenssatz gefordert.
Wichtig für Mietwagennutzer: Sie sollten der Vermietung mitteilen, dass sie nur den für Privatpersonen vorgesehenen Betrag zahlen, und das Unternehmen bitten, dem Bescheid zu widersprechen und auf den Fahrer zu verweisen. In der Praxis belasten Vermieter jedoch oft direkt die Kreditkarte. Dann kann ein Chargeback helfen.
Auch in Belgien müssen Fahrzeuge vorab kostenlos online für Umweltzonen in Brüssel, Antwerpen oder Gent angemeldet werden, die als LEZ (Low Emission Zones) bezeichnet werden. Für besonders umweltschädliche Fahrzeuge ist die Einfahrt verboten. Entscheidend ist vor allem die Euro-Norm des Fahrzeugs.
Tückisch an der belgischen Umsetzung ist, dass Antwerpen und Gent ihre Registrierung gegenseitig anerkennen, in Brüssel jedoch eigene, teils strengere Regeln gelten, die eine separate Anmeldung und höhere Bußgelder erfordern. Wer glaubt, sich nur einmal für ganz Belgien registrieren zu müssen, tappt hier schnell in die Falle.
Die kleine Maut kann später viel Geld sparen
Andere Städte steuern die Zufahrt über Mautgebühren. In Mailand, Palermo und Bologna wird für bestimmte Innenstadtbereiche eine City-Maut fällig, die meist als Tagesticket erworben wird. In Mailands „Area C“ kostet die Zufahrt aktuell zum Beispiel 7,50 Euro.
Neben solchen City-Maut-Systemen arbeiten viele italienische Städte mit klassischen ZTL-Zonen („Zona a Traffico Limitato“), die nur für Anwohner, Lieferdienste oder registrierte Hotelgäste zugänglich sind. Gerade mit dem Mietwagen können sich Verstöße hier schnell summieren.
Pesaro: 660 Euro vor dem Bußgeld
In einem EVZ-Fall aus Pesaro fuhr eine Urlauberin mit einem Mietwagen insgesamt elfmal unwissentlich in dieselbe ZTL-Zone. Jede Kameraerfassung löste eine eigene Behördenanfrage aus, für deren Beantwortung die Autovermietung jeweils eine Bearbeitungsgebühr berechnete. Noch bevor die eigentlichen Bußgelder zugestellt wurden, summierten sich allein diese Zusatzkosten auf 660 Euro.
Wichtig für Mietwagennutzer: Solche Bearbeitungsforderungen der Vermieter sind nach EVZ-Erfahrung nicht immer zulässig. Wer nur für die Weitergabe von Fahrerdaten hohe Zusatzkosten zahlen soll, sollte die Forderung prüfen und gegebenenfalls widersprechen.
Ein weiteres Modell sind klassische Umweltplaketten, wie die französische Crit’Air-Vignette. Ohne sie dürfen zahlreiche Innenstädte und Umweltzonen gar nicht erst befahren werden. Anders als in Belgien reicht hier keine reine Online-Registrierung: Die Plakette muss vorab in Frankreich bestellt und nach Erhalt gut sichtbar auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden – ähnlich wie die deutsche Umweltplakette oder die Schweizer Autobahnvignette.
In Schweden funktioniert das System noch einmal anders. In Stockholm und Göteborg wird die City-Maut kamerabasiert erhoben, allerdings ohne vorheriges Ticket. Wer die Zone zu bestimmten Zeiten durchfährt, wird automatisch erfasst. Die Rechnung kommt oft erst Wochen nach der Reise per Post von EPASS24.
Stockholm: Aus 3,90 werden 44,37 Euro
Ein Verbraucher erhielt nach einer Fahrt durch die mautpflichtige Zone in Stockholm eine Rechnung von EPASS24 über 3,90 Euro, allerdings erst Wochen später. Da die Zahlungsfrist während seines Sommeraufenthalts in Schweden abgelaufen war, beglich er die Forderung erst nach seiner Rückkehr. Die Folge: Statt weniger Euro wurden am Ende 44,37 Euro fällig.
Was in Dubrovnik, Belgien, Italien oder Schweden längst digital kontrolliert und abgerechnet wird, könnte künftig auch in österreichischen Innenstädten Realität werden. Ab dem 1. Mai 2026 gilt dort die bundesgesetzliche Grundlage für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen. Ob und wann solche Systeme tatsächlich eingesetzt werden, entscheiden Städte und Gemeinden jedoch jeweils selbst per Verordnung mit klar definierter Zone, technischem Kontrollsystem und datenschutzrechtlicher Prüfung.
Für Reisende heißt das: Künftig wird es noch wichtiger sein, sich nicht nur allgemein über das Land, sondern auch ganz konkret über die Regeln der jeweiligen Kommune zu informieren. Denn auch ohne sichtbare Hürde gelten in Europas Innenstädten häufig lokale Regeln – und wer sie kennt, erspart sich später teure Überraschungen.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c/o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.