Tickets für europäische Sehenswürdigkeiten? Nicht jedes Ticket führt zum Ziel, denn beim Onlinekauf lauern teure Fallen. - Ratgeber: Teurer Schein statt echtem Ticket

Ratgeber: Teurer Schein statt echtem Ticket

Ob Eiffelturm, Sagrada Família oder Kolosseum – Europas Sehenswürdigkeiten locken in der Ferienzeit täglich Tausende von Menschen an. Das wissen auch Betrüger und nutzen dies aus: Immer mehr Reisende landen bei der Online-Suche nach Eintrittskarten auf Seiten, die zwar das Geld kassieren, aber keine oder deutlich teurere Tickets liefern. In manchen Fällen ist damit sogar ein teures Abo verbunden. Die Urlaubsfreude ist dahin, das Geld oft auch. Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland häufen sich die Beschwerden. Höchste Zeit, die Masche dahinter aufzudecken.

Ein europaweites Phänomen mit System

Viele Reisende buchen Eintrittskarten heute ganz selbstverständlich online. Was bequem klingt, kann jedoch schnell zur Kostenfalle werden. Wer nicht direkt beim offiziellen Anbieter kauft, zahlt oft deutlich mehr – oder geht ganz leer aus.

Trotzdem landen viele Verbraucher bei dubiosen Drittanbietern: Mal sind die offiziellen Kontingente ausverkauft, mal erscheint das alternative Angebot schlicht bequemer. Oft merken Betroffene nicht einmal, dass sie gar nicht auf der echten Website gelandet sind. Ein Klick auf eines der obersten Google-Ergebnisse genügt, und schon befindet man sich auf einer täuschend echt gestalteten Drittanbieterseite. Was einigen Verbrauchern nicht bewusst ist: Viele der ersten Treffer sind bezahlte Anzeigen, die genau deshalb ganz oben erscheinen – ohne vorherige Kontrolle. Die optische und namentliche Ähnlichkeit zur gesuchten Seite ist dabei definitiv kein Zufall, sondern soll Suchende gezielt in die Irre führen. Leider mit Erfolg.

Wer über solche Seiten Tickets bestellt, spielt ungewollt Lotto: Manch Betroffener erhält zwar Zugang, jedoch oft nur zu überteuerten Preisen oder zu minderwertigen Ersatzangeboten. Anstelle der gebuchten Tour gibt es dann eine improvisierte Führung, teilweise sogar abseits der eigentlichen Attraktion. Und im schlimmsten Fall? Das gebuchte Ticket kommt überhaupt nicht.

„Diese Betrugsmasche ist nicht plump – sondern juristisch getarnt.
Genau das macht sie so schwer angreifbar.“
Alexander Wahl, Jurist beim EVZ Deutschland

Von Funkstille bis Fantasie-Termin ist alles möglich

Wer auf diesen Seiten bucht, erfährt oft erst viel später von Problemen. Denn nach der Zahlung passiert erst einmal … nichts. Es gibt weder einen QR-Code noch eine Bestätigung. Viele hoffen dennoch, dass die Tickets noch eintreffen, und stehen am Ausflugstag vor verschlossenen Türen. Andere erhalten immerhin eine Nachricht, dass für den gebuchten Tag leider keine Karten mehr verfügbar seien – zu diesem Zeitpunkt ist das Geld aber längst abgebucht.

Als vermeintliches Entgegenkommen werden Ersatztermine angeboten, die meist Wochen oder gar Monate später liegen. Für die meisten Betroffenen sind diese Termine nutzlos. Wer daraufhin sein Geld zurückfordert, erlebt sehr unterschiedliche Reaktionen: Manchmal gibt es eine volle Erstattung, häufiger aber nur 20 Prozent und in vielen Fällen sogar gar nichts.

Die Begründung: Für Tickets zu festen Terminen gelte kein Widerrufsrecht. Was juristisch korrekt klingt, wird in diesem Fall jedoch zweckentfremdet. „Diese Regel nutzen unseriöse Anbieter gezielt“, sagt Alexander Wahl. Denn: „Wird ein gebuchtes Ticket nicht geliefert, ist das kein Rücktritt, sondern schlicht Vertragsbruch. Das Widerrufsrecht hat damit nichts zu tun.“ Viele Verbraucher lassen sich dennoch verunsichern, da sie bei der Onlinerecherche ihrer Rechte genau auf diese Formulierung stoßen.

Ein Klick, ein Passwort – und ein Vertrag

Noch raffinierter ist die oft verknüpfte Abo-Falle. Viele glauben, ihre Tickets seien in ihrem Kundenkonto gespeichert, und registrieren sich dort. Was sie nicht ahnen: Mit ihrer Anmeldung schließen sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über knapp 80 Euro pro Quartal ab. Getarnt wird das beispielsweise als „Line-Skip-Service“ – bevorzugter Einlass ohne Warten. Doch Beschwerden beim EVZ zeigen: Selbst wer diesen Service aktiv abwählt, bleibt nicht verschont.

Sobald das Geld abgebucht wurde, wird es knifflig: Die dreitägige Probezeit inklusive Widerrufsrecht ist dann längst abgelaufen und vielen fällt der Vertrag erst auf, wenn die Abbuchung bereits erfolgt ist. „Das System ist ausgeklügelt“, sagt Wahl. „Die Anbieter geben sich juristisch korrekt und hoffen, dass sich verunsicherte Kunden nicht zur Wehr setzen.“ Dabei ist auch diese Masche rechtlich angreifbar. Wer nicht erkennt, dass er ein Abo abschließt, kann dem auch nicht wirksam zustimmen. „Ist der Bestell-Button nicht eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnet, kommt kein wirksamer Vertrag zustande“, erklärt der Jurist. Das Problem ist jedoch, dass es für Einzelpersonen ohne Unterstützung sehr schwer ist, das eigene Recht bei Anbietern außerhalb Deutschlands durchzusetzen.

Deshalb vor der Buchung prüfen:

  • Ist das die offizielle Seite?
    Am besten direkt auf der Website der Sehenswürdigkeit oder über bekannte Tourismusportale buchen.
  • Was lässt sich an der URL und der Homepage ablesen?
    Tippfehler, generische Namen oder ein fehlendes Impressum sind Warnzeichen.
  • Was ist der reguläre Eintrittspreis?
    Starke Abweichungen – nach oben oder unten – deuten auf unseriöse Anbieter hin.

Wer echte Eindrücke sammeln will, sollte auch beim Ticketkauf genau hinsehen, denn sonst bleibt am Ende leider nicht die Sehenswürdigkeit, sondern nur das Abo in Erinnerung.

Schon reingefallen?

Wer bereits Opfer dieser oder ähnlicher Maschen mit Anbietern aus dem EU-Ausland geworden ist, kann sich an das Juristen-Team des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland wenden. Die Beratung ist kostenlos und spezialisiert auf grenzüberschreitende Fälle.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c/o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.