Ratgeber: Sicher mit dem Boot unterwegs
Sommer, Sonne, Segel setzen. Jedes Jahr locken Seen, Flüsse und das Meer unzählige Wassersportbegeisterte aufs Wasser. Doch wo viel los ist, bleibt auch das Risiko nicht aus. So kam es allein auf dem Bodensee im Jahr 2023 zu 148 Unfällen mit Wasserfahrzeugen. „Um sicher unterwegs zu sein und Schäden zu verhindern, sollten Bootsvermieter und -mieter ihre Rechte und Pflichten kennen”, sagt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Führerscheinpflicht und Motorleistung
Viele Menschen gehen davon aus, dass für jedes motorisierte Boot ein Bootsführerschein erforderlich ist. Doch das stimmt nicht. Sportboote mit einer Motorleistung unter 15 PS sind auf vielen Gewässern führerscheinfrei. Ansonsten benötigen Sportbootfahrer auf Binnenschifffahrtsstraßen einen Sportbootführerschein Binnen für die jeweilige Antriebsart (Motor oder Segel). Auf Seeschifffahrtsstraßen, zum Beispiel in Küstengewässern oder auf der Elbe bei Hamburg, ist ein Sportbootführerschein See erforderlich. „Der Unterschied ist wichtig, denn es gelten je nach Art des Gewässers auch unterschiedliche Regeln“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Übrigens berechtigt der Sportbootführerschein auf Binnengewässern nur zum Führen von Booten bis 20 Metern Länge. Auch das Alter spielt eine Rolle. Wer auf Binnengewässern ein führerscheinfreies Motorboot steuern möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Um einen Sportbootführerschein für motorisierte Sportboote zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein, für Segelboote reichen 14 Jahre.
Bei neuen Routen gilt: Erst informieren, dann losfahren.
Vor allem bei Fahrten auf einem neuen Gewässer ist es wichtig, sich vorher über die regionalen Regelungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Wer ohne den richtigen Führerschein unterwegs ist, riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Pflichten für Vermieter
Viele Bootsbesitzer denken darüber nach, ihr Boot gelegentlich zu vermieten. „Wer mit der Vermietung seines Bootes Geld verdienen will, muss ein Gewerbe anmelden“, erklärt Sabine Brandl. Dies kann als Einzelunternehmen oder zum Beispiel als UG (haftungsbeschränkt) geschehen. Auch die formalen Anforderungen für eine gewerbliche Vermietung sind nicht zu unterschätzen. „Vermieter benötigen unter anderem ein gültiges Bootszeugnis, ein amtliches Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung sowie die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung an Bord“, so Brandl. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder oder haftungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall. Die Expertin empfiehlt deshalb, sich frühzeitig über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren – besonders, wenn das Boot regelmäßig und gewinnorientiert vermietet werden soll. Wichtige Regelungen enthält beispielsweise die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung.
Fähig zu fahren?
Nicht jeder, der ein Boot mieten möchte, ist automatisch dazu geeignet. „Boote dürfen nur Personen überlassen werden, die in der Lage sind, sie sicher zu steuern“, betont Sabine Brandl. Vermieter sind verpflichtet, zu prüfen, ob der Mieter ausreichend Erfahrung hat und fahrtüchtig ist, also nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht. Ein Mietvertrag allein reicht nicht aus, wenn Zweifel bestehen. Der Vermieter muss auch den Bootsführerschein überprüfen, soweit erforderlich.
Sicher mieten: Was vor der Bootsfahrt zu beachten ist
Der Mietvertrag sollte idealerweise alle wichtigen Informationen enthalten, darunter Regelungen zur Versicherung, zur Kaution, zu Stornierungen und zu eventuellen Zusatzkosten. Vor Fahrtantritt sollte der Mieter das Boot sorgfältig prüfen, sichtbare Mängel schriftlich festhalten und den Vermieter umgehend darüber informieren. Auch sollte eine Einweisung in Technik und Sicherheit stattfinden, unabhängig davon, wie erfahren der Mieter ist. An Bord muss ein Funkgerät oder ein Mobiltelefon vorhanden sein. Darüber hinaus sind vor dem Ablegen die Wetterlage und die Route sorgfältig zu prüfen. Der Kontakt zum Vermieter muss sichergestellt sein, für den Fall, dass während der Fahrt Probleme auftreten. Und dann heißt es: Leinen los und die Bootstour genießen!
Quelle: ERGO Group AG c/o comcepta GmbH