Sonnencreme, Badeanzug, Wanderschuhe – passt das alles in den Koffer? Diese Frage stellen sich zum Start der Urlaubssaison viele. Denn wer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegt, für den zählt jedes zusätzliche Gramm. - Ratgeber: Ich packe meinen Koffer und nehme mit

Ratgeber: Ich packe meinen Koffer und nehme mit

„Sonnencreme, Badeanzug, Wanderschuhe – passt das alles in den Koffer?“ Diese Frage stellen sich zum Start der Urlaubssaison viele. Denn wer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegt, für den zählt jedes zusätzliche Gramm. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat die Gepäckbestimmungen europäischer Airlines untersucht und gibt einen Überblick darüber, was mit auf Reisen genommen werden darf.

Gepäck inklusive oder Extra-Gebühr?

Drei Wochen Strand- oder Aktivurlaub mit Tauchkurs im Meer – je nach Dauer und geplanten Aktivitäten fällt das Fluggepäck unterschiedlich groß aus. Unter Umständen müssen Passagiere für ihren Reisekoffer extra zahlen oder einen teureren Tarif buchen. Das ist vor allem bei kurzen Strecken üblich. Nur bei Langstreckenflügen ist das sogenannte Aufgabegepäck meist noch im Preis inbegriffen.

Beim Handgepäck verhält es sich anders: Einige Airlines erlauben die Mitnahme von Handgepäck kostenlos, zum Beispiel einen kleinen Koffer mit maximal 8 Kilogramm Gewicht und den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter.

Es gibt aber auch immer mehr Fluggesellschaften, die nur noch eine kleine Tasche für persönliche Gegenstände zulassen. Alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden. Beachten Sie die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft! Die erlaubte Größe und das Gewicht des Handgepäcks variieren je nach Airline.

Die Gepäckbestimmungen unterscheiden sich stark voneinander: Mal kostet das Handgepäck extra, mal nicht. Urlauber sollten sich vorab ausführlich über die einzelnen Bestimmungen der Airlines informieren.

Gibt es bald einheitliche Gepäck-Regeln in der EU?

Die Gepäckbestimmungen unterscheiden sich stark voneinander: Mal kostet das Handgepäck extra, mal nicht. Und das, obwohl laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 keine zusätzliche Gebühr für Handgepäck verlangt werden darf. Dies gilt zumindest, solange Gewicht und Größe „vernünftigen Anforderungen entsprechen“. Das Problem ist, dass es aktuell EU-weit keine einheitlichen Vorgaben gibt, was darunter zu verstehen ist. Deshalb begrüßt das EVZ den Vorschlag des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments, jedem Reisenden ein Handgepäck- und ein Kabinengepäckstück (maximal 7 kg) ohne Aufpreis zu garantieren. Dies würde überhöhten Gebühren für das Handgepäck ein Ende setzen.

Die EU geht das Thema nun an und plant eine Überarbeitung der Fluggastrechte. Dabei soll es auch einheitliche Regeln zum Handgepäck geben. Ob das so kommt? Darüber muss noch im Plenum abgestimmt werden. Erst dann wird das Parlament in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat der EU, der die EU-Regierungen vertritt, auf diese Regelungen drängen.

Handgepäck vs. Aufgabegepäck: Was darf wo hinein?

Wenn Sie wissen, mit wie vielen Koffern Sie reisen, kann es ans Packen gehen. Vielfliegern sind die EU-Sicherheitsvorschriften fürs Handgepäck bekannt. Flüssigkeiten sind jeweils in Behältern mit maximal 100 Millilitern erlaubt, insgesamt darf es sich dabei jedoch nur um einen Liter handeln. Dazu zählen Cremes und Zahnpasta, aber auch Lebensmittel wie Marmelade. Ausgenommen sind Babynahrung und wichtige, flüssige Medikamente.
Die Behältnisse müssen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden und sind bei der Kontrolle vorzuzeigen. Größere Mengen an Flüssigkeiten sollten Sie im Aufgabegepäck transportieren. Abgesehen vom maximal erlaubten Gewicht gibt es dort keine Höchstgrenze, zum Beispiel für Getränke.

Verbotene Gegenstände im Flugzeug

Spitze oder scharfe Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten, sind an Bord tabu. Dazu zählen Waffen jeder Art sowie Taschenmesser, die EU-weit nicht im Handgepäck erlaubt sind. Auch spitze Nagelfeilen oder Stricknadeln zählen dazu. Verstauen Sie diese im Zweifel besser im aufgegebenen Koffer.

Ebenfalls nicht erlaubt sind entzündliche und explosionsgefährliche Gegenstände wie Sprühdosen oder Kerzen. Aufgrund der Brandgefahr dürfen Batterien, Akkus sowie akkubetriebene Geräte nicht im Frachtraum transportiert werden. Das heißt, Laptops oder E-Zigaretten gehören ins Handgepäck.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Airline, welche Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck erlaubt sind. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt zudem einen Überblick über den Transport von Gefahrgütern.

Wichtige Medikamente sollten Sie im Handgepäck transportieren

Sind Sie auf Medikamente angewiesen? Diese sollten Sie in ausreichender Menge ins Handgepäck packen – mindestens die anderthalb- bis zweifache Menge des benötigten Bedarfs für den Flug. Planen Sie auch mögliche Verzögerungen beim Gepäck ein.

Medikamente in fester Form, also als Tabletten oder Pulver, dürfen Sie in der Originalverpackung unbegrenzt mitnehmen. Für flüssige Medikamente gelten die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Unter Umständen machen Airlines eine Ausnahme, wenn Sie ein ärztliches Attest vorzeigen. Ein entsprechendes Formular gibt es zum Beispiel beim ADAC kostenlos zum Download. Das ist bei Spritzen nötig. Denn diese sind im Flugzeug normalerweise nicht erlaubt.

Wichtig: Beachten Sie die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes. Unter Umständen können hier strengere Regeln gelten, vor allem bei Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wie zum Beispiel starken Schmerzmitteln. Reisende benötigen hierfür eine Bescheinigung eines Arztes. Mehr Informationen gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c/o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.