Ratgeber: Fahrgastrechte im Zugverkehr
Ob auf Geschäftsreise, beim Familienbesuch oder auf dem Weg in den Urlaub: Verspätungen und Zugausfälle gehören für Bahnreisende fast schon zum Alltag und sorgen für viel Frust. Besonders, wenn dadurch wichtige Termine gefährdet sind. Welche Rechte Reisende in solchen Situationen haben und was sie im Fall der Fälle tun können, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
60 Minuten sind zu viel: Welche Rechte haben Reisende, die die Fahrt abbrechen?
Für Reisende ist es immer wichtig, ihre gesetzlichen Fahrgastrechte zu kennen. Ist schon bei der Abfahrt oder infolge eines Zugausfalls absehbar, dass sie mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen, können sie zwischen drei Möglichkeiten wählen: Erstens können sie den vollen Fahrpreis innerhalb von 30 Tagen für den nicht mehr durchgeführten Teil der Reise erstattet bekommen – oder für die ganze Reise, wenn diese durch die Verspätung sinnlos geworden ist. Ergibt sich das Problem bei einem Zwischenstopp, kann der Fahrgast auch eine Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt verlangen. Möglichkeit 2 ist die Fortsetzung der Fahrt zur nächsten Gelegenheit, ggf. mit geänderter Streckenführung. Möglichkeit 3 ist die Fortsetzung der Reise zu vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt.
Wer trotzdem weiterfährt, kann einen Anspruch auf Entschädigung haben
Reisende, die die Fahrt fortsetzen und die Fahrpreiserstattung nicht in Anspruch nehmen, haben bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises. „Verzögert sich die Ankunft um mindestens 120 Minuten, zahlt das jeweilige Bahnunternehmen sogar 50 Prozent des Ticketpreises zurück“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Diese Rechte gelten übrigens auch bei Streiks oder schlechtem Wetter.” Ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen Dritte schuld sind, extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Polizeieinsätze, Notfälle im Zug oder Sabotage vorliegen. Gleiches gilt beispielsweise auch bei Unfällen im Bahnübergangsbereich und Notarzteinsätzen am Gleis, sofern diese nicht vom Bahnunternehmen zu verantworten sind. Reisende haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihnen bereits vor dem Ticketkauf Informationen zur Verspätung zur Verfügung standen. Entschädigungsbeträge unter vier Euro werden nicht ausgezahlt.
Ausnahmen gelten für Zeitkarten
Für Zeitkarten gelten besondere Regelungen. Auch hier bekommen Reisende eine Entschädigung, deren Höhe sich jedoch nach den Entschädigungsbedingungen des Bahnunternehmens richtet. So erhalten Inhaber einer BahnCard 100 bei der Deutschen Bahn zum Beispiel bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten in der zweiten Klasse eine pauschale Entschädigung von 10 Euro. Es gibt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.
Es gelten folgende Fristen
Für das Einreichen von Beschwerden gilt nach der EU-Fahrgastrechteverordnung offiziell eine Frist von drei Monaten. Viele Bahngesellschaften räumen allerdings eine Kulanz von bis zu einem Jahr ein. Trotzdem empfiehlt es sich, Ansprüche möglichst schnell und innerhalb der Dreimonatsfrist geltend zu machen. Die Formulare für Entschädigungsanträge sind auf der Internetseite des Betreibers, direkt beim Bordpersonal oder bei der Deutschen Bahn auch in Reisezentren erhältlich. „Wichtig ist, alle Belege zur Fahrt gut aufzubewahren”, rät Brandl.
Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln
Bei einer Ankunftsverzögerung von mindestens 20 Minuten oder Zugausfällen entfällt zum Beispiel bei der Deutschen Bahn automatisch die Zugbindung. „Reisende im Nahverkehr können dann einen beliebigen anderen Nahverkehrszug des Unternehmens nutzen. Wer in einen höherwertigen Zug, wie einen IC oder ICE, umsteigen möchte, muss sich jedoch ein neues Ticket kaufen“, erläutert die Juristin. Die Kosten können sich Betroffene beim Servicecenter für Fahrgastrechte erstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie das Deutschland-Ticket oder spezielle Ländertickets. Hier müssen Reisende die Mehrkosten selbst tragen. „Wer mit einem Fernverkehrsticket unterwegs ist, kann beim Wegfall der Zugbindung mit diesem Ticket auf alle Züge der Deutschen Bahn im Fern- oder Nahverkehr umsteigen“, weiß Brandl. Unter Umständen übernimmt die Bahn auch Taxikosten. Fällt der letzte Zug des Tages aus oder verspätet sich die Ankunft zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens um mindestens 60 Minuten, erstattet die Bahn bis zu 120 Euro der Taxikosten. „Dieser Schritt bedeutet zwar zunächst eine Vorauszahlung, erspart aber lästige Wartezeiten“, ergänzt die ERGO-Expertin. Betroffene sollten den Taxifahrer unbedingt nach einer Rechnung fragen. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und kein Kontakt zum Unternehmen möglich ist.
Betreuung und Unterbringung bei längeren Ausfällen
Wenn Reisende für eine längere Zeit am Bahnhof stranden, müssen die Bahnunternehmen Unterstützung leisten. Bereits ab einer Stunde Wartezeit oder bei einem Zugausfall muss die Zuggesellschaft kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bereitstellen, soweit diese im Zug oder am Bahnhof verfügbar sind oder sich die Lieferung noch zu vernünftigen Kosten durchführen lässt.
„Dies ist kein freiwilliger Service, sondern ein in der EU-Verordnung über Fahrgastrechte klar geregelter Anspruch“, erklärt Brandl. Lässt sich die Fahrt am selben Tag nicht mehr fortsetzen, muss das Bahnunternehmen die Hotelkosten inklusive der Fahrt dorthin übernehmen – je nach Umstand sogar für bis zu drei Nächte. Hier ist es wichtig, die Übernachtung vorher mit der Zuggesellschaft abzustimmen.
Praktische Tipps und Must-haves für den Fall der Fälle
Vorbereitung ist alles, besonders bei einer langen Bahnfahrt: Eine geladene Powerbank hält das Smartphone auch bei stundenlanger Verzögerung oder gar Stromausfall im Waggon funktionstüchtig – sei es für die digitale Fahrplanauskunft, die Fahrgastrechte-App, die Erreichbarkeit im Notfall oder eine Streaming-App zur Unterhaltung. Auch Kopfhörer, Kartenspiele, eine Wasserflasche und ein kleiner Snack können einen Unterschied machen – vor allem für Reisende mit Kindern. Und sollte es doch zu einem Totalausfall des Zuges kommen, gilt: Ruhe bewahren und gezielt handeln. „Wer seine Rechte kennt, reist auch bei Störungen souveräner und kommt am Ende sicher ans Ziel“, resümiert Brandl.
Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH c/o comcepta GmbH