Die europäischen Fahrgastrechte gibt es bereits seit Jahren. Die Probe aufs Exempel liefern jedoch Reisende quer durch Europa. - Ratgeber: EU will internationale Bahnreisen vereinfachen

Ratgeber: EU will internationale Bahnreisen vereinfachen

Die europäischen Fahrgastrechte gibt es bereits seit Jahren. Die Probe aufs Exempel liefern jedoch Reisende quer durch Europa. Wenn bei ihnen etwas schiefläuft, landen die Beschwerden häufig beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Mal endet die Heimreise beispielsweise ungewollt auf einem Bahnsteig in Rom. Ein anderes Mal erhalten sie in Paris eine Rechnung über 550 Euro. Beides sind keine Einzelfälle. Und beides sind Beispiele dafür, warum internationale Bahnreisen aktuell wieder auf dem Prüfstand stehen. Denn was passiert eigentlich, wenn eine grenzüberschreitende Zugreise aus dem Takt gerät?

Rom: Gestrandet trotz App-Warnung

Eine Familie aus Berlin wollte mit dem Nachtzug von Rom nach München zurückreisen. Schon Stunden vor der Abfahrt zeigte die App den Zug als ausgefallen an. Für die Familie begann damit das, was niemand kurz vor einer Nachtzugreise braucht: Unsicherheit. Auf Nachfrage beim verantwortlichen Bahnunternehmen hieß es jedoch, die Verbindung verkehrte planmäßig. Auch die Hotline bestätigte dies. Am Bahnhof angekommen, war nichts Auffälliges zu sehen. Die Anzeigetafel zeigte den Zug ohne besondere Hinweise an. Also ging die Familie mit Gepäck, kleinen Kindern und der Hoffnung, bald wieder zu Hause zu sein, zum Gleis. Dort angekommen, stellte sich jedoch heraus, dass der Zug tatsächlich ausfiel. Die App hatte also recht. Doch das half der Familie trotz etlicher Klärungsversuche nicht weiter.

Sofort begann die Suche nach einem alternativen Heimweg. Die Familie berichtete, dass vor Ort keine konkreten Weiterreisemöglichkeiten angeboten wurden. Auch die Nachtzugverbindungen der folgenden Tage waren bereits ausgebucht. Vielleicht mit dem Bus? Da sie keine Kindersitze dabei hatten, kam auch diese Option nicht infrage. Schließlich buchten die Eltern auf eigene Kosten einen Flug nach Berlin. Damit war die Heimreise gerettet. Doch damit begann die Diskussion darüber, wer die zusätzlichen Ausgaben übernehmen muss.

„Der Fall zeigt sehr gut, worum es in der Beratung häufig geht“, sagt Jurist André Schulze-Wethmar, der den Fall für das EVZ Deutschland bearbeitet hat. „Wenn im Ausland ein Zug ausfällt, brauchen Reisende nicht nur abstrakte Rechte, sondern vor allem verlässliche Informationen und konkrete Hilfe. Viele gehen davon aus, dass diese Unterstützung im Problemfall automatisch kommt. In der Praxis erleben wir jedoch immer wieder, dass Betroffene zunächst selbst herausfinden müssen, wer überhaupt zuständig ist.“

Paris ist ein beliebtes Sehnsuchtsziel für Städtereisende.

Paris: Eine Reise, zwei Fahrkarten, viele Fragen

Dass es dabei nicht nur um Nachtzüge geht, zeigt ein weiterer Fall des EVZ Deutschland. Eine Verbraucherin kaufte über DB International eine Reise von Marseille über Paris nach Stuttgart. Als ihr Zug verspätet in Paris ankam, verpassten sie und ihre Begleiterin den Anschluss. Die Nutzung des nächsten Zuges wurde ihnen durch das Personal der französischen Bahngesellschaft SNCF verweigert. Die Mitarbeiter rieten ihnen stattdessen, für die Weiterreise neue Tickets für insgesamt 550 Euro zu kaufen. Sie gingen davon aus, dass ihnen das Geld später erstattet würde. Schließlich waren sie für die Verspätung nicht verantwortlich.

Das Problem: Obwohl die Frau die gesamte Reise von Marseille nach Stuttgart im Rahmen einer einzigen Bestellung gebucht hatte, erhielt sie zwei Fahrkarten für die Strecke. Für die Fahrt von Marseille nach Paris erhielt sie eine Fahrkarte der SNCF und für die Fahrt von Paris nach Stuttgart eine Fahrkarte der Deutschen Bahn (DB). „Auf dem Bildschirm wirkt es zunächst wie eine einzige Reise. Durch das Erstellen mehrerer Fahrkarten werden daraus jedoch mehrere Verträge. Genau dort beginnen viele Probleme, die Verbraucher:innen erst bemerken, wenn etwas schiefläuft“, erklärt Schulze-Wethmar.

One journey, one ticket, full rights?

Genau dieser Punkt führt mitten hinein in das Problem, das die EU-Kommission nun angehen will: Unter dem Motto „One journey, one ticket, full rights“ will die Kommission internationale Bahnreisen einfacher und verlässlicher machen. Das Ziel besteht darin, dass Reisende künftig Verbindungen verschiedener Bahnunternehmen leichter als durchgehende Reise buchen können und dann auch für die gesamte Strecke ein Einzelticket erhalten. Die Buchung darf nicht mehr gestückelt werden.

Helfen soll dabei unter anderem das sogenannte Open Sales and Distribution Model (OSDM). Dahinter steckt ein gemeinsamer technischer Standard, über den Bahnunternehmen ihre Angebote austauschen können. Vereinfacht gesagt sollen die Systeme besser miteinander „sprechen”, damit Reisende weniger suchen müssen und einfacher buchen können.

Die Europäischen Verbraucherzentren begrüßen diese Pläne. Ihre Fallarbeit zeigt jedoch, dass dadurch nicht alle Probleme gelöst werden. Denn auch wenn internationale Verbindungen künftig einfacher und rechtlich abgesicherter als durchgehende Reisen gebucht werden können, bleiben vor allem im Störungsfall viele Fragen offen. In ihrem Positionspapier werben die Zentren deshalb für klarere Zuständigkeiten und schnellere Unterstützung im Problemfall. Wer nachts im Ausland strandet oder die letzte Verbindung des Tages verpasst, sollte nicht erst herausfinden müssen, wer überhaupt helfen kann, indem er sich durch Hotlines, Apps und verschiedene Bahnunternehmen hangelt. Außerdem spricht sich das Netzwerk für praxisnähere Regeln zur Selbstumbuchung aus.

So wäre es wünschenswert, wenn bei Ausfall langer grenzüberschreitender Verbindungen auch die Kosten eines selbstgebuchten Fluges erstattet würden, sofern innerhalb eines realistischen Zeitrahmens keine sinnvolle Lösung angeboten wird. Das hätte nicht nur unseren Rom-Reisenden viel Ärger erspart. Bislang sind nur die Kosten einer Busfahrt oder einer neuen Bahnfahrkarte erstattungsfähig.

Bis die europäischen Pläne umgesetzt sind, gelten die bestehenden Fahrgastrechte. Welche Ansprüche Reisende bei Zugausfällen, Verspätungen oder verpassten Anschlüssen haben, erklärt das EVZ Deutschland auf seiner Homepage. Dort findet sich auch das kostenlose Zug-Tool direkt unter www.evz.de/themen/verkehr/bahn/fahrgastrechte/#Tool. Die Online-Hilfe ordnet mögliche Ansprüche anhand der individuellen Reisesituation Schritt für Schritt ein. Im Idealfall zu Hause auf dem Sofa. Natürlich funktioniert es auch mit Internetverbindung auf einem Bahnsteig in Rom oder Paris.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c/o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.