
Ratgeber: Camping - Freiheit auf Rädern?
Rechtliche Regelungen und Tipps zum Versicherungsschutz
Urlaub im Camper oder Wohnmobil steht für Flexibilität und Unabhängigkeit und ist daher so beliebt. Doch beim Reisen mit dem eigenen Heim auf Rädern gibt es auch einige Regelungen, die die Freiheit begrenzen. Welche Einschränkungen Camper im Straßenverkehr und bei der Platzwahl für den Campingurlaub kennen sollten, verrät Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Peter Schnitzler, Kfz-Experte bei ERGO, weiß außerdem, worauf beim Versicherungsschutz zu achten ist.
Campingabenteuer mit Vorschriften
An welche Vorschriften sich Camper halten müssen, ist vom Gewicht ihres Gefährts abhängig. „Wohnmobile oder -wagen sind zwar deutlich größer als Pkws. Überschreiten sie aber eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht, darf jeder, der einen Führerschein der Klasse B besitzt, hinters Steuer“, informiert Sabine Brandl von der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Es gelten dann die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen.“
Für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C nötig, aber auch ein alter Führerschein der Klasse 3 ist zulässig. Sie dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h sowie außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h fahren. „Für schwerere Fahrzeuge ist auf Autobahnen und Landstraßen bei Tempo 80 Schluss“, so Brandl. Die ERGO-Juristin rät Campern bei Auslandsreisen außerdem, sich vorab über die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu informieren.
Wo Camper parken dürfen
Das Einparken mit einem Wohnmobil oder -wagen kann schnell zur Herausforderung werden. Wer sein Gefährt abstellt, muss darauf achten, dass Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 Metern noch mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern vorbeifahren können. Gibt es eine Parkplatzmarkierung, dürfen Wohnmobile und -wagen nicht über die Begrenzungslinien hinausragen.
„Gestattet ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Bürgersteig, gilt das ausschließlich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse und ist damit für die meisten Camper tabu“, weiß die ERGO-Juristin. Mit Wohnmobilen oder -wagen über 7,5 Tonnen ist das Parken in Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Speziell für abgekoppelte Wohnwagen gilt: Sie dürfen in Wohngebieten nur bis zu zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen und müssen danach umparken.

Auch auf dem Campingplatz gelten Regeln
Unterwegs mit dem Camper einfach spontan in der Natur die Zelte aufzuschlagen – diesen Wunsch hegen viele Urlauber. „Doch sogenanntes Wildcampen ist in Deutschland verboten“, so Brandl. Zum Campen muss demnach ein ausgewiesener Standort genutzt werden. „Dort sollten sich Camper an die Platzordnung halten und beispielsweise Regelungen zur Mitnahme von Hunden und Katzen, zum Entzünden von Feuer und zur Nachtruhe berücksichtigen“, rät die Rechtsexpertin von ERGO.
Übrigens: Sich im Camper für die Weiterfahrt am Straßenrand auszuruhen, ist nur für maximal zehn Stunden zulässig – ohne dabei etwa Campingmöbel aufzustellen.
Für alle Fälle abgesichert
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Wohnmobile und Wohnwagenanhänger vorgeschrieben. Sie leistet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen. „Schäden am eigenen Fahrzeug sind hingegen nur mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt“, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte bei ERGO. Manche Anbieter haben ihre Kfz-Policen inzwischen um spezielle Zusatzbausteine für Camper erweitert. „Grundsätzlich ist dies sinnvoll, denn damit können das Vorzelt und das bewegliche Inventar des Wohnmobils oder Wohnwagens versichert werden, zum Beispiel Fernseher, Kleidung oder Reisegepäck“, ergänzt Schnitzler.
Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH c/o comcepta GmbH