Oh Schreck, der Koffer ist weg - Oh Schreck, der Koffer ist weg

Oh Schreck, der Koffer ist weg

Diese Schritte helfen bei Ersatz und Entschädigung: Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung

Für viele beginnt der Urlaub bereits am Flughafen - sie können es kaum erwarten, endlich in den Flieger zu steigen. Doch wenn der Koffer am Zielort nicht auftaucht, ist die Urlaubsstimmung schnell verflogen. Was zu tun ist, wenn der Koffer am Flughafen verloren geht und welche Rechte Reisende haben, erklärt Bettina Konzack, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung. Außerdem gibt sie Tipps, wie sich ein Verlust vermeiden lässt.

Koffer weg - was nun?

Die letzten Gepäckstücke drehen einsam ihre letzten Runden auf dem Gepäckband am Flughafen, doch der eigene Koffer ist weit und breit nicht in Sicht? „Vermissen Reisende ihr Gepäck am Urlaubsort, sollten sie umgehend den Lost & Found-Schalter der Fluggesellschaft oder des Flughafens aufsuchen und dort eine Verlustanzeige aufgeben“, sagt Bettina Konzack, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung. „Dort erhalten Betroffene eine sogenannte Property Irregularity Report (PIR)-Nummer, mit der sie den Suchstatus des Koffers einsehen und später Ersatzansprüche geltend machen können.“ Bei Pauschalreisen empfiehlt Konzack, den Kofferverlust zusätzlich dem Reiseveranstalter zu melden. Übrigens: Erst wenn das Gepäck nach 21 Tagen nicht auftaucht, gilt es offiziell als verloren.

Das steht Reisenden zu

Kommt der Koffer verspätet oder gar nicht am Zielort an, haben Reisende Anspruch auf Entschädigung. Das heißt: Sie können sich vor Ort mit Ersatzkleidung, Hygieneartikeln und anderen notwendigen Dingen eindecken. Für die Erstattung ist es wichtig, die Ausgaben gut zu dokumentieren und mit Quittungen zu belegen. „Betroffene sollten es aber nicht übertreiben, sondern nur das Nötigste für ein bis zwei Tage einkaufen“, rät die Reiseexpertin von ERGO. Viele Fluggesellschaften bieten zudem Notfallsets an. „Taucht der Koffer während des Aufenthalts wieder auf und müssen Urlauber ihn selbst am Flughafen abholen, ist die Fluggesellschaft auch verpflichtet, die Reisekosten zu übernehmen“, ergänzt Konzack.

Wenn der Koffer nicht mehr auftaucht

Ist das Gepäckstück auch nach drei Wochen nicht auffindbar, können Betroffene online einen offiziellen Entschädigungsantrag bei der Fluggesellschaft stellen. „Diese muss für den Verlust des Koffers mit maximal 1.500 Euro haften“, so die ERGO Reiseexpertin. „Für die Verlustmeldung sollten Urlauber eine Liste mit dem Kofferinhalt inklusive Wert erstellen. Wer noch Belege oder Fotos hat, kann diese ebenfalls beilegen.“ Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitwert der Gegenstände.

Gepäckverlusten vorbeugen

Damit es erst gar nicht so weit kommt, gibt es einige Tipps, mit denen Urlauber die Wahrscheinlichkeit eines Gepäckverlustes verringern oder sich zumindest gut darauf vorbereiten können. Auffällige Anhänger oder farbige Gurte machen den Koffer leichter erkennbar und helfen, Verwechslungen am Gepäckband zu vermeiden. Konzack empfiehlt außerdem, einige Kleidungsstücke und Hygieneartikel im Handgepäck mitzunehmen.

„Hier sollten Reisende auch Dokumente, elektronische Geräte und Medikamente transportieren“, so die ERGO Reiseexpertin. Allerdings dürfen nicht alle Medikamente ins Handgepäck. Konzack rät daher, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Wer jederzeit wissen möchte, wo sich sein Koffer gerade befindet, kann ihn auch mit einem GPS-Tracker ausstatten.

Quelle: ERGO Reiseversicherung AG c/o comcepta GmbH