Drohne auf Kreuzfahrt? Viele Reedereien sind strenger als Fluggesellschaften
Wer seine Drohne mit auf Kreuzfahrt nehmen möchte, sollte sich vorab über die Vorgaben der jeweiligen Reederei informieren. Denn während einige Anbieter Drohnen grundsätzlich verbieten, erlauben andere die Mitnahme, schränken jedoch die Nutzung erheblich ein.
Der Boom der Kreuzfahrtbranche hält an. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) starteten im Jahr 2025 rund 1,51 Millionen Reisende von deutschen Häfen aus zu einer Hochseekreuzfahrt. Weltweit waren es im selben Zeitraum nach Angaben der Cruise Lines International Association (CLIA) rund 37,7 Millionen Kreuzfahrtpassagiere.
Immer mehr Urlauber nehmen hochwertige Technik mit auf Reisen, darunter auch kompakte Reisedrohnen. Doch genau hier erwartet viele Kreuzfahrtgäste eine Überraschung: Ob Drohnen mitgeführt oder während der Reise genutzt werden dürfen, hängt maßgeblich von der jeweiligen Reederei ab. Viele Reisende erfahren davon erst kurz vor Reisebeginn oder sogar erst an Bord.
Regelungen reichen von einem kompletten Verbot bis zu eingeschränkter Erlaubnis
Die Analyse zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Reedereien. Während einige Anbieter Drohnen grundsätzlich verbieten, erlauben andere zumindest die Mitnahme, häufig jedoch mit strengen Einschränkungen bei der Nutzung.
Überraschend große Unterschiede
- AIDA Cruises: Drohnen grundsätzlich nicht gestattet
- Mein Schiff (TUI Cruises): Drohnen nicht gestattet
- Norwegian Cruise Line: Drohnen sind verbotene Gegenstände
- MSC Cruises: Mitnahme erlaubt, Nutzung stark eingeschränkt
- Costa Cruises: Mitnahme erlaubt, Nutzung an Bord verboten
- Royal Caribbean: Mitnahme erlaubt, Nutzung nur außerhalb des Schiffs und unter bestimmten
Voraussetzungen
„Viele Urlauber vergleichen Kabinen, Ausflüge oder Getränkepakete bis ins Detail. Dass die Drohnenregeln zwischen den einzelnen Reedereien erheblich variieren, ist den meisten jedoch nicht bewusst. Genau das führt häufig erst kurz vor Reisebeginn oder sogar an Bord zu unangenehmen Überraschungen.“
Die Überraschung kommt oft erst kurz vor Reisebeginn
Nach Einschätzung von Drohnen-Camp gehen viele Reisende davon aus, dass für Drohnen auf Kreuzfahrten ähnliche Regelungen wie bei Flugreisen gelten. Tatsächlich gelten jedoch zusätzliche Vorgaben der jeweiligen Reederei. Hinzu kommen nationale Luftfahrtgesetze, lokale Drohnenregelungen sowie Einschränkungen in Hafenanlagen, Naturschutzgebieten oder an Sehenswürdigkeiten. Selbst wenn eine Drohne an Bord erlaubt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie während der Reise problemlos eingesetzt werden kann.
Große Erwartungen – klare Einschränkungen
Gerade moderne Reisedrohnen versprechen spektakuläre Aufnahmen von Küstenlandschaften, Fjorden oder Inselwelten. Auf einer Kreuzfahrt treffen jedoch häufig mehrere Regelwerke aufeinander: Neben den Bestimmungen der angelaufenen Länder spielen auch die Vorgaben der Reederei eine entscheidende Rolle.
Drohnen-Camp empfiehlt Reisenden deshalb, die Bestimmungen der jeweiligen Reederei bereits vor Reisebeginn zu prüfen. Eine aktuelle Übersicht zu Drohnen auf Kreuzfahrten sowie weiterführende Informationen zu den Bestimmungen großer Kreuzfahrtanbieter stellt das Portal unter www.drohnen-camp.de/kreuzfahrt zur Verfügung. Ergänzend fasst eine Infografik die wichtigsten Regelungen der größten Kreuzfahrtanbieter auf einen Blick zusammen.
Über Drohnen-Camp
Drohnen-Camp ist eines der führenden Fach- und Verbraucherportale für Drohnenpiloten in Deutschland. Seit 2020 bietet die Plattform praxisnahe Schulungen (online und vor Ort), interaktive Karten zu Flugverbotszonen, Fachartikel, Video-Anleitungen sowie umfassende Informationen zu Versicherungs- und Rechtsfragen. Das Portal wurde von Sabrina Herrmann und Francis Markert gegründet, die seit mehr als zehn Jahren Drohnenpiloten fachlich begleiten. Sie sind die Autoren des beim Rheinwerk Verlag erschienenen Fachbuchs „Drohnen – die große Fotoschule”. Markert ist zudem ein vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannter Prüfer für Fernpilotenzeugnisse (A2, STS).
Quellen
Statistisches Bundesamt (Destatis): Zahl der Woche 21/2026 – Kreuzfahrtpassagiere in deutschen Häfen
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2026/PD26_21_p002.html
Cruise Lines International Association (CLIA): State of the Cruise Industry Report 2025
www.cruising.org/resources/state-cruise-industry-report-2025
Cruise Lines International Association (CLIA): 2025 Global Source Passenger Market Report
www.cruising.org/resources/2025-global-source-passenger-market-report
Reedereien-Websites (FAQ, Bordordnungen und Sicherheitsrichtlinien), Stand: Mai 2025
Quelle: Drohnen-Camp c/o prBote