14. November 2013, Nordrhein-Westfalen
Spezialitäten mit EU-Schutz - Westfälischer Knochenschinken und Stromberger Pflaume
Die EU-Kommission hat zwei westfälische Spezialitäten in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Der Westfälische Knochenschinken und die Stromberger Pflaume stehen mit dem europaweiten Schutz der geografischen Angabe ab sofort in einer Reihe mit dem Parmaschinken oder dem Champagner.
Als Westfälischer Knochenschinken und Stromberger Pflaume dürfen künftig nur Produkte bezeichnet werden, die aus der Region stammen und nach festgelegten Qualitätsanforderungen hergestellt werden. Dazu gehört beim Schinken unter anderem eine Reifezeit von mindestens sechs Monaten. Die in Oelde-Stromberg in der Münsterländer Bucht angebaute Pflaume ist eine sehr alte Zwetschgen-Sorte, die einen mildaromatischen Geschmack hat und keine Bitterstoffe bildet.
Mit diesen beiden geschützen Spezialitäten verfügen in NRW nun insgesamt elf regionale Produkte über den Schutz der Europäischen Union. Dazu gehören der Rheinische Zuckerrübensirup und Rheinisches Apfelkraut, Walbecker Spargel, Aachener Printen, Nieheimer Käse, Düsseldorfer Senf und Düsseldorfer Mostert, Kölsch sowie Dortmunder Bier.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der Adresse www.lanuv.nrw.de
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