16. Juni 2014, Europa
Missgeschick mit dem Mietwagen
So bekommen Sie die häufigsten Probleme in den GriffMissgeschicke die in Zusammenhang mit dem Auto stehen, wie beispielsweise ein verlorener Schlüssel oder falsch getankter Kraftstoff, bereiten großen Ärger. Schlimmer sogar, wenn nicht der eigene Pkw, sondern ein Mietwagen betroffen ist. In den folgenden Tipps wird verraten, wie die einzelnen Problemfälle am besten gelöst werden.
Autoschlüssel ist nicht zu finden
Meist besteht der Verdacht, dass der Schlüssel verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Es gilt einen kühlen Kopf zu bewahren und herauszufinden, ob der Schlüssel tatsächlich fehlt. Hierfür empfiehlt es sich zu überlegen, wo und wann man ihn zuletzt in den Händen gehalten hat, um anschließend an allen relevanten Orten zu suchen. Wer hektisch reagiert, sucht womöglich nicht gründlich und merkt daher unter Umständen nicht, dass der Schlüssel die ganze Zeit über am Körper getragen wird. Ergänzend ist zu prüfen, ob sich das Fahrzeug noch dort befindet, wo es abgestellt wurde.
Ist der Schlüssel nicht mehr zu finden, sollte der Autovermieter kontaktiert werden. Dieser Schritt ist wichtig, denn nur so lässt sich größerer Ärger abwenden. Der Autovermieter kann gegebenenfalls einen Ersatzschlüssel beschaffen, was in den meisten Fällen nicht länger als 24 Stunden dauert. Die Kosten des Schlüsselverlusts sind für gewöhnlich vom Mietkunden zu tragen.
Es wurde der falsche Kraftstoff getankt
Moderne Tankstutzen sollen ein falsches Betanken ausschließen, doch leider ereignet sich dieses Missgeschick manchmal trotzdem. Wer erst während der Fahrt feststellt, dass der falsche Kraftstoff getankt wurde, sollte unverzüglich anhalten, damit der ungeeignete Kraftstoff nicht verbrannt wird.
Sollte der Motor des Fahrzeugs noch nicht gestartet worden sein, wird es besser nicht angelassen. So ist es möglich, einen größeren Schaden abzuwenden. Es wird eine Kfz-Werkstatt eingeschaltet, damit sich Experten um die Reinigung des Tanks kümmern.
Die Kosten einer Reparatur können ungemein hoch liegen, besonders wenn der falsche Kraftstoff schon in den Motor gelangt ist. Weder die Autoversicherung noch die private Haftpflichtversicherung decken dieses Risiko ab, weshalb es die Kosten aus eigener Tasche zu begleichen gilt.
Der Mietwagen ist nicht auffindbar
Ein verschwundener Mietwagen ist besonders kritisch. Sofern das Auto nicht mehr dort steht, wo es abgestellt wurde, gilt es möglichst schnell Gewissheit zu erlangen, ob der Pkw tatsächlich gestohlen oder von einem Abschleppdienst mitgenommen wurde. Panik ist fehl am Platz, es sollte in Ruhe überlegt werden, wo das Fahrzeug zuletzt stand und vor allem, ob es dort ordnungsgemäß geparkt werden durfte. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden auch im Ausland zügig abtransportiert. Hier sollte dann die Polizei kontaktiert werden. Ist der Fall jedoch eindeutig und von einem Autodiebstahl auszugehen, wird ebenso und umgehend die Polizei informiert. Dieser Schritt ist wichtig, denn womöglich gelingt es den Polizisten, den Pkw schon bald aufzuspüren. Im Anschluss wird der Autovermieter informiert. Auch diese Maßnahme ist wichtig, damit der Versicherungsschutz greift.
Größere Kosten fallen im Regelfall nicht an – zumindest wenn ein Vollkaskoschutz abgeschlossen wurde. Im schlimmsten Fall ist es dann erforderlich, die Selbstbeteiligung zu entrichten.
Der Innenraum wurde stark verschmutzt
Ob ein Insasse womöglich Essen oder Getränke ausgeschüttet hat oder der Mietwagen in schmutziger Kleidung genutzt wurde, ist zweitrangig. Sollte der Innenraum verschmutzt sein, ist es empfehlenswert, die Verschmutzung möglichst zeitnah in Eigenregie zu entfernen. Je früher dies geschieht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine Flecken zurückbleiben. Unter Umständen kann außerdem ergänzenden Lüften erforderlich sein. Ob es die Kosten für eine Nachbehandlung durch den Autovermieter zu tragen gilt, hängt ganz davon ab, zu welchen Konditionen der Pkw gebucht wurde. Häufig ist eine kostenfreie Schlussreinigung inbegriffen.
Unfall mit dem Mietwagen
Melden Sie den Schaden unbedingt der Polizei. Zudem fordern Sie einen Unfallbericht von den Beamten. Im Anschluss daran melden Sie den Unfall ihrem Mietwagenanbieter. Nach einem Unfall steht Ihnen ein Ersatzwagen zu. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie sämtliche Dokumente in Bezug auf den Unfall bei dem Mietwagenanbieter einreichen. Eine Interessante Statistik rund um Schäden am Mietwagen finden Sie auf dem Blog von Cardemlar.de.
