3. Juni 2011, Niedersachsen
DEHOGA - Hygiene besitzt oberste Priorität, aber Ampel muss gestoppt werden
Ab 2012 soll ein Farbbarometer die Gäste über Sauberkeit und Hygienestandards in Restaurants und Kneipen informieren. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Niedersachsen) spricht sich gegen die Einführung einer solchen Restaurant-Ampel aus, die am Donnerstag durch die Verbraucherminister der Länder in Bremen entschieden wurde. „Der DEHOGA bekennt sich zur konsequenten Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygieneregelungen und zum Verbraucherschutz. Jeder Gastwirt, der hygienische Missstände zu verantworten hat, muss damit rechnen kurz- bis mittelfristig durch die Gäste vom Markt gedrängt zu werden“, erklärt Verbandspräsident Hermann Kröger in Hannover. „Die bestehenden Gesetze und Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung sind völlig ausreichend im Sinne des Verbraucherschutzes.“ Die geplante Restaurant-Ampel lehnt der DEHOGA ab, weil zusätzlicher Verbraucherschutz dadurch nicht erzielt wird.
Jedes dieser Kontrollergebnisse sei immer eine Momentaufnahme. „Es ist höchst bedenklich, dass beim geplanten Ampel-Konzept der Gastronom keinen Anspruch auf eine zeitnahe Regelkontrolle oder eine Nachkontrolle hat. So kann es nicht sein, dass nach Beseitigung aller festgestellten Mängel eine Negativbewertung im Eingangsbereich den Betrieb jahrelang als schlecht geführt deklariert, auch wenn er inzwischen hygienisch einwandfrei ist. Das ist unverhältnismäßig und setzt die Existenz des Unternehmens aufs Spiel“, führt Kröger aus. Aufgrund der personellen Ausstattung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Niedersachsen stehe zu befürchten, dass weder eine flächendeckende noch zeitnahe Nachkontrolle sichergestellt werden könne.
„Die Ängste zahlreicher Gastronomen sind groß, durch ein weniger gutes Ergebnis Gäste und Umätze zu verlieren.“ Vor diesem Hintergrund lehnt der DEHOGA Niedersachsen auch die geplante Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet ab. „Das Internet vergisst nichts. Es ist bekannt, dass eine negative Bewertung, wenn sie sich erst einmal im Netz verbreitet hat, kaum mehr entfernt werden kann.“
Ebenso sei es nicht hinnehmbar, dass mit dem Gastgewerbe „quasi als Versuchskaninchen“ gestartet werde. „Es gibt keinen erkennbaren Grund, dieses System zeitlich versetzt einzuführen, da eine gute Hygienepraxis in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben ein Muss ist. Diese Ungleichbehandlung und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung ist inakzeptabel“, so Kröger.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der Adresse www.dehoga-niedersachsen.de

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